Familienbegleitung
Konzept Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
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1. Einleitung
Im Leben gibt es immer mehr Situationen mit grossen Herausforderungen, insbesondere für erziehungsverantwortliche Eltern mit ihren Kindern.
In der heutigen Zeit fühlen sich viele Eltern allein mit den anspruchsvollen Themen ihrer Kinder und hilflos gegenüber gesellschaftlichen Anforderungen und Ansprüchen.
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2. Ziel
Die Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungs- und Handlungskompetenz.
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3. Zielgruppe
Mein Angebot richtet sich an Eltern, die
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in belastenden Situationen Begleitung und Unterstützung suchen bei Erziehungsfragen,
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Hilfestellungen gemeinsam entwickeln und gestalten möchten,
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gemeinsam realisierbare Lösungen suchen, unabhängig davon, wie die momentane Familiensituation aussieht.
Ist die Grundvoraussetzung gegeben, dass die Eltern etwas verändern wollen, unterstütze ich sie
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bei besonderen Lebens- und Übergangssituationen,
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bei erzieherischen Herausforderungen des Alltags,
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bei fehlender Struktur (Regeln, Pläne, Hausordnung, Freizeit),
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bei schulischen Problemen, Verhaltensauffälligkeiten.
"Es gibt immer einen Weg. Manchmal hilft eine andere Sichtweise von aussen."
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4. Arbeitsweise
Meine Arbeitsweise basiert auf dem lösungs- und ressourcenorientierten sowie systemischen Ansatz. Durch intensive Begleitung und Beratung des Familiensystems können festgefahrene Verhaltensweisen erkannt und in neue Lösungsstrategien umgesetzt werden. Die Eltern werden in den Bereichen, in denen sie Hilfe brauchen, unterstützt im Wissen, dass sie in der Lage sind, aus sich selbst heraus gute Lösungen zu finden. Durch die Fähigkeiten (Ressourcen) der Eltern sowie der ganzen Familie werden in kleinen, überschaubaren Schritten Strukturen erarbeitet, um positive Erfahrungen im Alltag zu ermöglichen.
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Durch den Einsatz verschiedener kreativer Mittel, wie z.B. K kann ein leichterer Zugang zu den Problemen erreicht werden. Dadurch kann ein Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Kindern einerseits sowie der Familienbegleitung andererseits aufgebaut werden, was den Handlungsspielraum der Familie erweitert.
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Ich gehe als Familienbegleiterin zu den Familien nach Hause. Informationen und Beobachtungen werden aufgenommen und dokumentiert. Des Weiteren werden Handlungsschritte und Arbeitspläne unter Berücksichtigung des Datenschutzes erarbeitet.
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In einem Erstgespräch werden die Themen aufgenommen und die Vorgehensweise besprochen. Gemeinsam wird der Zeitaufwand und Umfang definiert.
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Mit der Familie werden Ziele formuliert und die Umsetzung geplant
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Informationsphase: (Aufbau der Beziehung, Sammeln von Informationen) Erfassen der Situation, erarbeiten eines gemeinsamen Planes, Arbeit an den Zielen, das Geplante in den Alltag integrieren, Standortbestimmung.
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Interventionsphase: (Arbeit an den Zielen, Integration von neuen Themen, Transfer des gelernten in den Alltag, ev. Zwischenbericht)
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Abschlussphase: Gemeinsame Treffen nehmen ab, der Transfer in den Alltag ist erfolgt, auswerten, reflektieren, Schlussbericht.
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Die Einstiegsphase dauert maximal drei Monate
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Zwischenphase und Abschlussphase dauern maximal neun Monate
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Über eine Verlängerung entscheidet der Leistungsbesteller
5. Angebot
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
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Familien mit sozialen, psychischen und körperlichen Belastungen.
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Familien, die scheinbar unlösbaren Konflikten und Auseinandersetzungen gegenüberstehen.
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Eltern, die in ihren Erziehungsfragen an ihre Grenzen stossen. Eltern, die ihre Kinder nicht mehr erreichen, sowie Regeln und Grenzen nicht durchsetzen können.
Das Angebot will Eltern unterstützen, für das Kind einen geborgenen Rahmen zu entwickeln. Die Eltern werden in ihrem Alltag begleitet, so dass sie für sich hilfreiche Lösungen gestalten können. Die sozialpädagogische Begleitung orientiert sich an der Familiensituation und kann sich im Rahmen von 2 - 15 Stunden pro Woche bewegen, je nach den Voraussetzungen und den Ressourcen, welche die Eltern mitbringen.
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Eine Neubeurteilung findet statt, wenn es um eine Kindswohlgefährdung geht, die Situation stagniert, bei Gewaltvorfällen und anhaltendem Suchtverhalten.
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6. Zusammenarbeit
Im Zentrum des Denkens und Handelns stehen die Familien und das Wohl der Jugendlichen und Kinder. Die Beziehung ist die Basis für eine gesunde Zusammenarbeit. Ich arbeite ganzheitlich, systemisch und ressourcenorientiert. Als Familienbegleiterin suche ich gemeinsam mit der Familie Lösungen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituationen und Bedürfnisse, der Religion und kulturellen Herkunft.
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Beraten: Hilfe anbieten, welche ein Zusammenleben fördern kann, im Wissen darum, dass die Eltern die Experten sind und die Lösung kennen.
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Unterstützen: Durch Unterstützung der Familie die Eigeninitiative stärken, um neue Wege zu entdecken und in eine Lösungsstrategie umzusetzen.
Begleiten: Durch eine konstante Begleitung über eine längere Zeit wird eine förderliche, vertrauensvolle Lebensgestaltung wieder möglich.
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Durch die Begleitung werden die Fähigkeiten der Eltern und der gesamten Familie in der Gestaltung der täglichen Aufgaben gefördert. Das Einsetzen von kreativen und gestalterischen Möglichkeiten erleichtert den Zugang zur Problembewältigung.
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Wichtig: Eine gegenseitig transparente und wertschätzende Grundhaltung verstärkt das Vertrauen aller beteiligten Personen.
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Die Schweigepflicht ist eine wichtige Grundlage der Familienbegleitung und wird stets gewahrt. Es findet kein Informationsaustausch mit beteiligten Personen oder Institutionen statt ohne das Wissen der Familie.
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Wichtig ist eine offene Zusammenarbeit, welche auf klaren Zielen und Vereinbarungen basiert.
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Konkrete Ziele werden in gemeinsamen Gesprächen mit der Familie und den zuweisenden Stellen vereinbart. Diese werden in den Standortgesprächen überprüft und angepasst.
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Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Das Helfernetz wird so wirksamer und verstärkt.
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Regelmässige Berichte werden in Absprache verfasst.
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7. Dauer
Die Dauer und Intensität der Familienbegleitung richtet sich in Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle (KJA) nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der betroffenen Familien.
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8. Kosten
Kostengutsprache
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In der Regel liegt bei Beginn der Familienbegleitung eine Kostengutsprache vor. Die Kosten sowie eine Verlängerung einer Kostengutsprache liegt bei der zuweisenden Stelle (siehe Tarifliste des KJA).
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Pro Stunde werden Fr. 130.- verrechnet. Termine, welche 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden nicht verrechnet (siehe Richtlinien des KJA).
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Der Fahrweg wird mit Fr. 0.70 pro km verrechnet.
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Kostenbestandteile
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Einsätze in der Familie (vor- und nachbesprechen)
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Telefongespräche, Mails und Administration
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Verfassen von Berichten
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Begleitungen jeglicher Art (Schulen, Institutionen)
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Fahrspesen
9. Qualitätssicherung
Um die Qualität meiner Arbeit zu sichern, sind regelmässige Weiterbildungen und ein stetiger Austausch mit unterschiedlichen Netzwerken ein fester Bestandteil.
Es ist mir wichtig, mein eigenes Handeln zu reflektieren und für Neues offen zu bleiben.
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10. Anmeldung und Finanzierung
Die Anmeldung für eine sozialpädagogische Familienbegleitung kann schriftlich oder mündlich durch die Behörden oder die betroffene Familie erfolgen.
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Im Normalfall erfolgt die Finanzierung eines Auftrages für die Familienbegleitung durch die zuweisende Stelle.
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Die Eltern können die Familienbegleitung auch selbst finanzieren.
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11. Unternehmensform
Ich biete die Familienbegleitung als Einzelunternehmung im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit an.